So funktioniert's
Ablauf, Gebühren und Regeln – für abgebende Firmen und für Ankäufer.
Geräte: IT, Produktion, Haushalt
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Los einstellen
Was, wie viele, welcher Zustand, wo abzuholen. Mindestens ein Foto, Gebotsfrist 3 bis 14 Tage. Für Verkäufer kostenlos.
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Verdeckte Gebote
Geprüfte Ankäufer bieten einen Betrag für das ganze Los, ohne die Gebote der anderen zu kennen. Sie sehen Preis, Abholtermin, Löschzertifikat und Bewertungen.
- 3
Zuschlag und Gebühr
Sie nehmen das beste Gebot an. Der Käufer bezahlt die Plattformgebühr (15 %, mind. CHF 50) per Karte oder TWINT. Erst danach sieht er Ihre Kontaktdaten.
- 4
Überweisung
Der Käufer erhält eine Schweizer QR-Rechnung über den Kaufpreis und überweist innert 10 Tagen direkt auf Ihre IBAN. Sie bestätigen den Eingang mit einem Klick.
- 5
Abholung und Abschluss
Übergabe erst nach bestätigtem Zahlungseingang. Bei IT mit Löschpflicht schliesst der Deal erst, wenn das Löschprotokoll hochgeladen ist. Danach bewerten Sie sich gegenseitig.
Metalle & Kabel
Kupfer, Kabel, Messing, Aluminium und Edelstahl ab 50 kg. Statt ein Fixpreis vom nächsten Schrottplatz bieten mehrere geprüfte Ankäufer pro kg gegeneinander. Gerade bei Kabeln und kleineren Mengen liegen die Preise der Händler weit auseinander, hier holen Sie den Unterschied.
- 1
Los einstellen
Sorte wählen, geschätztes Gewicht, Fotos, Herkunft des Materials und auf Wunsch ein Mindestpreis pro kg. Gebotsfrist 3 oder 5 Tage, weil sich der Metallpreis täglich ändert.
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Gebote pro kg
Ankäufer bieten einen Preis in CHF pro kg. Sie sehen jedes Gebot mit dem geschätzten Betrag für Ihr ganzes Los.
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Zuschlag und Gebühr
Sie nehmen ein Gebot an. Der Käufer bezahlt die Plattformgebühr (3 %, mind. CHF 25, auf das geschätzte Gewicht) per Karte oder TWINT und sieht danach Ihre Kontaktdaten. Sie vereinbaren die Abholung.
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Anzahlung (falls verlangt)
Sie können beim Einstellen eine Anzahlung von 50, 80 oder 100 % des geschätzten Kaufpreises verlangen. Dann überweist der Käufer sie per QR-Rechnung innert 5 Tagen, und erst nach Ihrer Bestätigung wird abgeholt.
- 5
Abholung und Wiegen
Der Käufer holt ab und wiegt auf seiner geeichten Waage. Innert 3 Tagen meldet er das Nettogewicht und lädt den Wiegeschein hoch (Foto oder PDF). Wenn Sie selbst wiegen, erfassen Sie Ihr Gewicht bei der Übergabe – wir zeigen Abweichungen über 10 % an.
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Bestätigen und überweisen
Sie prüfen den Wiegeschein und bestätigen. Dann erhält der Käufer die QR-Rechnung über Gewicht × Preis pro kg (abzüglich einer Anzahlung), zahlbar innert 10 Tagen direkt auf Ihr Konto. Stimmt das Gewicht nicht, erheben Sie Einspruch und der Käufer meldet neu.
Rechenbeispiel
- Gebot
- CHF 4.2 pro kg
- Geschätztes Gewicht
- 500 kg
- Plattformgebühr (3 %, mind. CHF 25), beim Zuschlag per Karte
- CHF 63
- Nettogewicht laut Wiegeschein
- 486 kg
- QR-Rechnung, direkt an den Verkäufer
- CHF 2'041.2
- Käufer bezahlt total
- CHF 2'104.2
Erlaubte Sorten
- Kupfer blank (Millberry)LVA 17 04 01
- Kupfer gemischt (Altkupfer)LVA 17 04 01
- Kupferkabel (Altmetallkabel)LVA 17 04 11
- MessingLVA 17 04 01
- Bronze / RotgussLVA 17 04 01
- Aluminium Profile & BlecheLVA 17 04 02
- Aluminium Guss & gemischtLVA 17 04 02
- ZinkLVA 17 04 04
- Edelstahl (V2A / V4A)LVA 17 04 05
Nicht erlaubt
- Erdkabel mit Öl, Teer oder Bleimantel (Sonderabfall, LVA 17 04 10)
- Kabel an Geräten, Stecker, Netzteile, Elektrogeräte (gehören ins VREG-System)
- Edelmetalle und Edelmetallschrott
- Eisen- und Stahlschrott in kleinen Mengen (lohnt sich derzeit nicht)
- Material ungeklärter Herkunft
Zahlung: Gebühr per Karte, Kaufpreis per QR-Rechnung
Der Kaufpreis geht immer direkt vom Käufer zum Verkäufer – per Banküberweisung mit einer Schweizer QR-Rechnung, die wir automatisch erstellen. Über die Plattform läuft nur unsere Gebühr. So gibt es keine Kartenlimits, keine Kartengebühren auf grosse Beträge, und Verkäufer brauchen kein Zahlungskonto.
Für Verkäufer
- Einmal IBAN und Adresse im Profil hinterlegen – mehr nicht.
- Der Käufer überweist innert 10 Tagen auf Ihr Konto, mit «Restwert Los …» als Mitteilung.
- Sie bestätigen den Eingang mit «Zahlung erhalten».
- Geräte übergeben Sie erst nach dem Zahlungseingang. Bei Metall wird zuerst abgeholt und gewogen.
Für Käufer
- Nach dem Zuschlag bezahlen Sie die Plattformgebühr per Karte oder TWINT (bei Metall auf das geschätzte Gewicht).
- Danach sehen Sie Kontaktdaten und QR-Rechnung des Verkäufers. Einfach mit der Bank-App scannen.
- Wir erinnern Sie vor und nach der Fälligkeit.
- Ist etwas überfällig (Überweisung oder Anzahlung nach Fälligkeit, Gebühr länger als 3 Tage offen, Gewicht mehr als 3 Tage nach der Abholung nicht gemeldet), können Sie keine neuen Gebote abgeben, bis es erledigt ist.
Restwert nimmt den Kaufpreis nicht entgegen und verwahrt kein fremdes Geld. Der Kaufvertrag besteht direkt zwischen Käufer und Verkäufer.
Gebühren
| Verkäufer | Käufer (nur bei Zuschlag) | |
|---|---|---|
| Geräte | kostenlos | 15 %, mind. CHF 50 |
| Metalle & Kabel | kostenlos | 3 %, mind. CHF 25 |
| Gratis-Abholung (Gebot CHF 0) | kostenlos | keine Gebühr |
Beispiel Geräte: Zuschlag CHF 2'500 → Käufer zahlt CHF 2'875, Verkäufer erhält CHF 2'500. Beispiel Metall: 500 kg × CHF 4.2 = CHF 2'100 → Gebühr CHF 63. Die Gebühr steht auf jedem Los und wird vor der Zahlung ausgewiesen.
Regeln, die für alle gelten
- Nur geprüfte Firmen. Wir gleichen jede Firma mit dem Handelsregister (UID) ab, bevor sie einstellen oder bieten kann.
- Kabelschrott nur an Firmen mit Bewilligung. Wer Altmetallkabel (LVA 17 04 11) annimmt, braucht eine kantonale Bewilligung nach Art. 8 VeVA. Ankäufer hinterlegen sie im Profil, wir prüfen sie. Ohne geprüfte Bewilligung ist kein Gebot auf Kabel möglich.
- Herkunft angeben. Verkäufer von Metall geben an, woher das Material stammt (eigener Betrieb, Produktion, Rückbau) und bestätigen, dass sie darüber verfügen dürfen. Das schützt vor gestohlenem Kupfer.
- Nur bargeldlos. Die Gebühr läuft über die Plattform (Stripe), der Kaufpreis per Überweisung mit QR-Rechnung. Kein Bargeld bei der Abholung.
- Vertraulich und fair. Abgebende Firmen bleiben bis zum Zuschlag anonym – Name, Kontaktdaten und QR-Rechnung erhält der Käufer, sobald die Plattformgebühr bezahlt ist. Firmen, die sich über Restwert kennenlernen, wickeln ihre Geschäfte während 24 Monaten über die Plattform ab (AGB, Abschnitt 10).
- Verwertung und Export sind Sache des Ankäufers: fachgerecht nach Schweizer Recht, mit allen nötigen Begleitdokumenten.
Die vollständigen Bedingungen stehen in den AGB.
Häufige Fragen
Was kostet es als Verkäufer?
Nichts. Die Gebühr bezahlt nur der Käufer, und nur wenn er den Zuschlag erhält.
Wann erhalte ich mein Geld?
Der Käufer überweist direkt auf Ihre IBAN, innert 10 Tagen nach dem Zuschlag (bei Metall nach Ihrer Bestätigung des Gewichts). Schweizer Überweisungen kommen meist am nächsten Werktag an.
Brauche ich ein Konto bei einem Zahlungsdienst?
Nein. Als Verkäufer brauchen Sie nur Ihr normales Firmenkonto (IBAN). Über den Zahlungsdienst Stripe läuft nur die Plattformgebühr des Käufers.
Warum muss ich meine IBAN angeben?
Damit wir die QR-Rechnung auf Ihr Konto ausstellen können. Die IBAN sieht nur der Käufer, nachdem er die Plattformgebühr für Ihr Los bezahlt hat.
Was, wenn der Käufer nicht überweist?
Wir erinnern ihn automatisch vor und nach der Fälligkeit, bei Verzug informieren wir auch Sie. Geräte übergeben Sie erst nach Zahlungseingang. Bleibt die Zahlung aus, melden Sie sich bei uns – wir sperren säumige Käufer.
Wer wiegt das Metall?
Der Käufer auf seiner geeichten Waage. Er lädt den Wiegeschein hoch, Sie sehen ihn und bestätigen erst danach. Wenn Sie selbst eine Waage haben, wiegen Sie vorher und schreiben das Gewicht in die Beschreibung.
Soll ich eine Anzahlung verlangen?
Bei grossen Mengen oder neuen Käufern empfehlen wir 80 %: Sie geben das Material erst ab, wenn der Grossteil auf Ihrem Konto ist. Nach dem Wiegen folgt nur der Rest; war die Anzahlung höher als der Kaufpreis, erstatten Sie die Differenz. Bei kleinen Lots und Käufern mit guten Bewertungen geht es auch ohne.
Wie schütze ich mich vor einem zu tiefen Gewicht?
Erfassen Sie bei der Übergabe Ihr eigenes Gewicht (z. B. Gitterboxen auf einer Hubwagenwaage oder Lieferschein der Mulde). Weicht der Wiegeschein um mehr als 10 % ab, sehen beide Seiten einen Hinweis, Sie können Einspruch erheben, und wir vermitteln.
Was, wenn das Gewicht nicht stimmt?
Sie erheben Einspruch mit einer kurzen Begründung. Der Käufer meldet neu. Wird man sich nicht einig, vermitteln wir.
Was, wenn es mehr oder weniger Material ist als geschätzt?
Die QR-Rechnung an den Verkäufer wird immer auf das tatsächliche Gewicht ausgestellt. Die Plattformgebühr bleibt so, wie sie beim Zuschlag auf das geschätzte Gewicht berechnet wurde – ohne Nachverrechnung. Schätzen Sie das Gewicht deshalb möglichst genau.
Warum ist die Gebotsfrist bei Metall so kurz?
Weil sich der Kupferpreis täglich ändert. Kurze Fristen bedeuten weniger Risiko für Ankäufer und damit knappere, bessere Gebote.
Muss ich als Verkäufer eine Bewilligung haben?
Nein. Wer Kabel bei sich demontiert hat und abgibt (z. B. Elektriker), braucht keine VeVA-Bewilligung. Die braucht nur, wer Kabelschrott annimmt.